Der Gegenstand dieser
Lizenz (wie unter „Schutzgegenstand“ definiert) wird unter den nachfolgenden
Bedingungen zur Verfügung gestellt. Der Schutzgegenstand ist durch das
Urheberrecht und/oder andere Gesetze geschützt. Jede Form der Nutzung des
Schutzgegenstandes, die nicht aufgrund dieser Lizenz oder durch Gesetze
gestattet ist, ist unzulässig.
Durch die Ausübung eines
durch diese Lizenz gewährten Rechts an dem Schutzgegenstand erklären Sie sich
mit den Lizenzbedingungen rechtsverbindlich einverstanden. Soweit diese Lizenz
als Lizenzvertrag anzusehen ist, gewährt Ihnen der Lizenzgeber die in der
Lizenz genannten Rechte unentgeltlich und im Austausch dafür, dass Sie das
Gebundensein an die Lizenzbedingungen akzeptieren.
1. Definitionen
a. Der Begriff "Abwandlung"
im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis jeglicher Art von Veränderung
des Schutzgegenstandes, solange die eigenpersönlichen Züge des
Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und daran eigene Schutzrechte
entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung, Umgestaltung, Änderung,
Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung
von Laufbildern sein. Nicht als Abwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine
Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung des
Schutzgegenstandes.
b. Der Begriff "Sammelwerk"
im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung von literarischen,
künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, sofern diese Zusammenstellung
aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente
eine geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente
systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder
nicht.
c. "Verbreiten"
im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder Abwandlungen im
Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin in körperlich
fixierter Form der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
d. Unter "Lizenzelementen"
werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden übergeordneten
Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt wurden und in
der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen: "Namensnennung",
"Keine kommerzielle Nutzung", "Weitergabe unter gleichen
Bedingungen".
e. Der "Lizenzgeber"
im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder juristische Person oder
Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet
und insoweit als Rechteinhaberin auftritt, namentlich
das Bundesamt für Strahlenschutz.
f.
"Rechteinhaber"
im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes oder jede andere
natürliche oder juristische Person oder Gruppe von Personen, die am
Schutzgegenstand ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt
3 genannten Handlungen erfasst und bei dem eine Einräumung von Nutzungsrechten
oder eine Weiterübertragung an Dritte möglich ist.
g. Der Begriff "Schutzgegenstand"
bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, künstlerischen oder
wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten
wird. Das kann insbesondere eine persönliche geistige Schöpfung jeglicher Art,
ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild
oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein, unabhängig von der Art
seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise jeweils eine
Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler Form.
Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen
immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie
dem Begriff "Schutzgegenstand" im Sinne dieser Lizenz.
h. Mit "Sie" bzw.
"Ihnen"
ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die in dieser Lizenz im
Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes vornimmt und zuvor in
Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz
verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat,
die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz eines vorherigen
Verstoßes auszuüben.
i.
Unter
"Öffentlich
Zeigen" im Sinne dieser Lizenz sind Veröffentlichungen und
Präsentationen des Schutzgegenstandes zu verstehen, die für eine Mehrzahl von
Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und in unkörperlicher Form mittels
öffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung,
Darbietung, Sendung, Weitersendung, zeit- und ortsunabhängiger
Zugänglichmachung oder in körperlicher Form mittels
Ausstellung erfolgen, unabhängig von bestimmten Veranstaltungen und unabhängig
von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich
drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
j.
"Vervielfältigen"
im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mittels beliebiger Verfahren
Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere durch
Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch den Vorgang, erstmals
körperliche Fixierungen des Schutzgegenstandes sowie Vervielfältigungsstücke
dieser Fixierungen anzufertigen, sowie die Übertragung des Schutzgegenstandes
auf einen Bild- oder Tonträger oder auf ein anderes elektronisches Medium,
gleichviel ob in digitaler oder analoger Form.
2. Schranken des
Immaterialgüterrechts
Diese Lizenz ist in keiner
Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung des Schutzgegenstandes zu
vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die Ihnen aufgrund der Schranken
des Urheberrechts oder anderer Rechtsnormen bereits ohne Weiteres zustehen oder
sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes ergeben.
3. Einräumung von
Nutzungsrechten
Unter den Bedingungen
dieser Lizenz räumt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet unverzichtbarer Rechte
und vorbehaltlich des Abschnitts 4.f) - das vergütungsfreie, räumlich und
zeitlich (für die Dauer des Schutzrechts am Schutzgegenstand) unbeschränkte
einfache Recht ein, den Schutzgegenstand auf die folgenden Arten und Weisen zu
nutzen ("unentgeltlich eingeräumtes einfaches Nutzungsrecht für
jedermann"):
a. Den Schutzgegenstand aus dem durch
das Bundesamt für Strahlenschutz unter http://doris.bfs.de
zur Verfügung gestellten Bestand herunterzuladen und einmalig dauerhaft auf ein
elektronisches Medium zu übertragen sowie den Schutzgegenstand einmalig
körperlich zu fixieren;
b. Abwandlungen des Schutzgegenstandes
unter Nutzung jedweder Medien zum Zwecke der Übersetzung anzufertigen, sofern
deutlich erkennbar gemacht wird, dass es sich um Abwandlungen handelt;
c. den Schutzgegenstand öffentlich zu
zeigen;
d. zum Zwecke der Übersetzung
gefertigte Abwandlungen des Schutzgegenstandes öffentlich zu zeigen.
Sofern Sie zu
wissenschaftlichen Zwecken über die unter a. bis d. aufgelisteten Nutzungsarten
hinaus beabsichtigen,
e. den Schutzgegenstand in anderer Form
und/oder Menge zu vervielfältigen, ihn in Sammelwerke zu integrieren und ihn
als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen;
f.
den
Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich zu zeigen
und zu verbreiten;
g. andere als die unter b. benannten
Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, zu veröffentlichen,
öffentlich zu zeigen und zu verbreiten,
dann wenden Sie sich bitte
vorab an "bibliothek [at] bfs [punkt] de".
Das Bundesamt für
Strahlenschutz kann kontaktiert werden unter: epost@bfs.de
Der Lizenzgeber wird in
diesen Fällen nach gesonderter Prüfung über die Einräumung dieser erweiterten
Nutzungsrechte im Einzelfall entscheiden.
Das vorgenannte
Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für alle noch nicht bekannten
Nutzungsarten eingeräumt. Es beinhaltet auch das Recht, solche Änderungen am
Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser Lizenz zulässige
Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte, die über diesen
Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich durch den Lizenzgeber eingeräumt werden,
bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen
von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen
immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, verzichtet der
Lizenzgeber auf sämtliche aus diesem Schutz resultierenden Rechte.
4. Bedingungen
Die Einräumung des
Nutzungsrechts gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt ausdrücklich nur unter
den folgenden Bedingungen:
a. Sie dürfen den Schutzgegenstand
ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz öffentlich zeigen oder - im
Falle der Einräumung erweiterter Nutzungsrechte gemäß Abschnitt 3 e. bis g. -
verbreiten. Sie müssen
dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in
Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen.
Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die
die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte
beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder
Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen
Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den
Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten oder
öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand) keine
technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes in der
Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser
Abschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen
Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das
Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein
Sammelwerk erstellen, müssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus
dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.d) aufgezählten Hinweise entfernen. Wenn Sie
eine Abwandlung vornehmen, müssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin
von der Abwandlung die in Abschnitt 4.d) aufgezählten Hinweise entfernen.
b. Sie dürfen eine Abwandlung
ausschließlich unter den Bedingungen
i.
dieser
Lizenz,
ii.
einer
späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen;
verbreiten
oder öffentlich zeigen ("Verwendbare Lizenz").
Sie
müssen stets eine Kopie der verwendbaren Lizenz oder deren vollständige
Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
(URI) beifügen, wenn Sie die Abwandlung verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie
dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die
Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte
beschränken. Bei jeder Abwandlung, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen,
müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss
unverändert lassen. Wenn Sie die Abwandlung verbreiten oder öffentlich zeigen,
dürfen Sie (in Bezug auf die Abwandlung) keine technischen Maßnahmen ergreifen,
die den Nutzer der Abwandlung in der Ausübung der ihm durch die verwendbare
Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch für
den Fall, dass die Abwandlung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was
jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren Lizenz
unterstellt werden muss.
c. Die Rechteeinräumung
gemäß Abschnitt 3 gilt nur für Handlungen, die nicht auf einen geschäftlichen
Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind ("nicht-kommerzielle
Nutzung", "Non-commercial-Option").
Wird Ihnen in Zusammenhang mit
dem Schutzgegenstand dieser Lizenz ein anderer Schutzgegenstand überlassen,
ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu besteht (etwa im Wege von File-Sharing), so wird dies nicht als auf geschäftlichen
Vorteil oder geldwerte Vergütung gerichtet angesehen, wenn in Verbindung mit
dem Austausch der Schutzgegenstände tatsächlich keine Zahlung oder geldwerte
Vergütung geleistet wird.
d. Die Verbreitung und das öffentliche
Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender
Sammelwerke ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie,
vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu
gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen. Sie sind
verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der
Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie - soweit
bekannt - Folgendes angeben:
i.
Den
Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers
und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk,
in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung
an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine
Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses
oder dieser Dritten;
ii.
den
Titel des Inhaltes;
iii.
in
einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier
(URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben
hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk
oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;
iv.
und im
Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung mit Abschnitt
3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Abwandlung handelt.
Die
nach diesem Abschnitt 4.d) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen
Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes oder
eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei
gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber dergestalt erfolgen, dass sie
zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen
Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur
Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben
bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz
dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung
des Lizenzgebers und / oder des Zuschreibungsempfängers weder explizit noch
implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempfänger und
ebenso wenig eine Unterstützung oder Billigung durch ihn andeuten.
e. Die oben unter 4.a) bis d) genannten
Einschränkungen gelten nicht für solche Teile des Schutzgegenstandes, die
allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als
Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
Schutz eigener Art genießen.
f.
Bezüglich
Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
i.
Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare
Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder
Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält
sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die entsprechende Vergütung
einzuziehen für jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie.
ii.
Vergütung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen außerhalb
dieser Lizenz vorgesehen sind und zustande kommen, behält sich der Lizenzgeber
das ausschließliche Recht auf Einziehung der entsprechenden Vergütung für den
Fall vor, dass Sie eine Nutzung des Schutzgegenstandes für andere als die in
Abschnitt 4.c) als nicht-kommerziell definierten Zwecke vornehmen, verzichtet
für alle übrigen, lizenzgerechten Fälle von Nutzung jedoch auf jegliche
Vergütung.
iii.
Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung
des Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen
Abschnitte (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche
Vergütung, unabhängig davon, ob eine Einziehung der Vergütung durch ihn selbst
oder nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre. Der Lizenzgeber
behält sich jedoch das ausschließliche Recht auf Einziehung der entsprechenden
Vergütung (durch ihn selbst oder eine Verwertungsgesellschaft) für den Fall
vor, dass Sie eine Nutzung des Schutzgegenstandes für andere als die in
Abschnitt 4.c) als nicht-kommerziell definierten Zwecke vornehmen.
g. Persönlichkeitsrechte bleiben -
soweit sie bestehen - von dieser Lizenz unberührt.
5. Gewährleistung
SOFERN KEINE ANDERS
LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER UND IHNEN
GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET
DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE EINRÄUMUNG VON RECHTEN UNTER
AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN
VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN ERKENNBARKEIT FÜR DEN
LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN. DIESE
GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT, SOWEIT MÄNGEL ZU SCHÄDEN DER IN
ABSCHNITT 6 BEZEICHNETEN ART FÜHREN UND AUF SEITEN DES LIZENZGEBERS DAS JEWEILS
GENANNTE VERSCHULDEN BZW. VERTRETENMÜSSEN EBENFALLS VORLIEGT.
6.
Haftungsbeschränkung
DER LIZENZGEBER HAFTET
IHNEN GEGENÜBER IN BEZUG AUF SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS
ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN IHM WENIGSTENS FAHRLÄSSIGKEIT VORZUWERFEN IST,
FÜR SONSTIGE SCHÄDEN NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT
DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG.
7. Erlöschen
a. Diese Lizenz und die durch sie
eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit Wirkung für die Zukunft im Falle
eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen durch Sie, ohne dass es dazu der
Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder einer weiteren Handlung einer der
Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen oder juristischen Personen, die
Abwandlungen des Schutzgegenstandes oder diesen enthaltende Sammelwerke unter
den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich
entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen
sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten
die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
b. Vorbehaltlich der oben genannten
Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet bis der rechtliche Schutz für den
Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen behält der Lizenzgeber das Recht,
den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene
Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung
dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder
irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt
ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter
Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich
wirksam bleibt.
8. Sonstige
Bestimmungen
a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand
für sich genommen oder als Teil eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich
zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen
Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
b. Jedes Mal wenn Sie eine Abwandlung
des Schutzgegenstandes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der
Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am ursprünglichen Schutzgegenstand zu den
gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser
Lizenz.
c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz
unwirksam sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen
unberührt.
d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll
als abbedungen und kein Verstoß gegen sie als
zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß betroffene
Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr
ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen, Mitteilungen und Zustimmungen, soweit
diese tatsächlich vorliegen) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem
Lizenzgeber und Ihnen in Bezug auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine
Abreden, Vereinbarungen oder Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die
in dieser Lizenz nicht genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des
Verhältnisses zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen
dieser Lizenz möglich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig
durch Sie übermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch
schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert
werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber
und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gemäß Ziffern 8.a) und b) angeboteten Lizenzen aus.
f.
Auf
diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Die vorstehende Lizenz
basiert auf einer freiverfügbaren Creative Commons Lizenz der Fa. Creative Commons (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/legalcode)
und wurde den speziellen Bedürfnissen der nichtkommerziellen Nutzung durch
das Bundesamt für Strahlenschutz angepasst.