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http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-201101134413

Titel: Systematische Erfassung aller Quellen nichtionisierender Strahlung, die einen relevanten Beitrag zur Exposition der Bevölkerung liefern können
Autor(en): Bornkessel, ChristianSchubert, MarkusWuschek, MatthiasBrüggemeyer, HaukeWeiskopf, Daniela
Herausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Erscheinungsdatum: Jan-2011
Reihe(n): Ressortforschungsberichte zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz ; 38/11
Reportnummer(n): BfS-RESFOR-38/11
URN(s): urn:nbn:de:0221-201101134413
Zusammenfassung: Im Rahmen des Vorhabens wurden Vorschläge zur systematischen Identifizierung künstlicher Quellen nichtionisierender Strahlung erarbeitet, die einen relevanten Beitrag zur Exposition der allgemeinen Bevölkerung liefern können. Aufgrund der unterschiedlichen Expositionscharakteristika und der ungleichen gesundheitlichen Risiken nieder- und hochfrequenter Strahlung auf der einen und optischer Strahlung auf der anderen Seite wurde von den Forschungsnehmern ein differenziertes Bewertungsschema gewählt. Bei der Mehrzahl der im Rahmen des Projekts als relevant identifizierten Quellen beruht die Einordnung auf der Bewertung unbeabsichtigt emittierter niederfrequenter Felder (z.B. Streufelder). Da alle netzbetriebenen elektrischen Geräte von derartigen Feldern umgeben sind, war die Zahl der in diesem Teil des elektromagnetischen Spektrums zu erfassenden Quellen auch besonders groß. Einige der als relevant bzw. bedingt relevant identifizierten Quellen unterliegen in Deutschland immissionsschutzrechtlichen Regelungen, so z.B. mit hoher Spannung betriebene elektrische Energieversorgungsleitungen und Mobilfunksendeanlagen. Hinsichtlich des Schutzes der Allgemeinheit vor schädlichen Feldeinwirkungen berücksichtigen diese Regelungen neben den Immissionen der betroffenen Anlage allerdings nur Beiträge anderer ortsfester Emittenten vergleichbarer Art. Mögliche Expositionsbeiträge netzbetriebener elektrischer Geräte oder mobiler Hochfrequenzsender (z.B. Mobiltelefone) bleiben unberücksichtigt. Gerätehersteller und Importeure müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts zwar Anforderungen an die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit erfüllen, der Betrieb von Geräten unterliegt aber keinen Regelungen, die den Strahlenschutz unmittelbar betreffen. Bereits einzelne Geräte können bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung Expositionen über den z.B. von der EU als Grenzwerte empfohlenen Höchstwerten verursachen. Die gleichzeitige Einwirkung mehrerer Quellen ist abgesehen von den oben beschriebenen Ausnahmen nicht geregelt. Im Bereich der künstlichen optischen Strahlung existiert eine umfassende gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Exposition aktuell nur im Arbeitsschutz. Die Projektergebnisse geben Hinweise auf Quellen nichtionisierender Strahlung, bei denen hinsichtlich möglicher Expositionen von Personen Kenntnislücken bestehen. Sie geben weiter Hinweise, welche Techniken in Zukunft für die Exposition der Bevölkerung relevant werden könnten. Sie bestätigen indirekt auch die Bedeutung, die dem europäischen Normungsprozess zukommt: Die Anwendung harmonisierter technischer Normen ist zwar nicht verbindlich. Die dort definierten Verfahren werden aber von Herstellern vielfach angewendet, um die Übereinstimmung eines Produktes mit den wesentlichen Anforderungen an die Gerätesicherheit einschließlich des Schutzes vor Gefahren durch Strahlung zu dokumentieren. Die Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen ist eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Produkten auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt. Da weitergehende Regelungen derzeit fehlen, können die in europäischen Normen definierten Verfahren auch für den Strahlenschutz hohe Bedeutung erlangen.
Thema / Themen:Ressortforschung
Elektromagnetische Felder
Optische Strahlung

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