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http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2013100711059

Titel: Schulung und Fortbildung von Fachpersonal für den Umgang mit UV- Bestrahlungsgeräten gemäß §§ 4 und 5 UV-Schutz-Verordnung : Ausbildungsleitfaden
Herausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Erscheinungsdatum: 17-Okt-2013
Reportnummer(n): BfS-24/13
URN(s): urn:nbn:de:0221-2013100711059
Schlagwört(er): Optische StrahlungFachpersonal / SchulungFachpersonal / Forbildung
Sonstige Angaben: In § 4 Absatz 1 der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung“ (UVSchutz- Verordnung, UVSV) ist geregelt, dass während der Betriebszeiten der UV-Bestrahlungsgeräte mindestens eine als Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten nach § 4 Absatz 4 qualifizierte Person (Fachpersonal) für den Kontakt mit den Nutzerinnen oder den Nutzern und die Überprüfung der UVBestrahlungsgeräte anwesend sein muss. Als Fachpersonal ist qualifiziert, wer an einer Schulung nach § 5 Absatz 1 der UVSV teilgenommen hat und mindestens alle fünf Jahre an einer Fortbildung nach § 5 Absatz 2 der UVSV teilnimmt. In Anlage 6 der UVSV sind die wesentlichen Schulungsinhalte aufgeführt, die eine Schulung und eine Fortbildung mindestens beinhalten muss. Der Ausbildungsleitfaden des BfS und der ADP ist als Hilfsmittel sowohl für die Akkreditierung von Schulungsstätten und der damit verbundenen Bewertung eingereichter Schulungsunterlagen als auch für die Erstellung von Schulungsunterlagen durch potentielle Schulungsträger gedacht.
Thema / Themen:Optische Strahlung

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