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http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2021012025020

Titel: Evaluierung des aktuellen Standes bei der Überwachung der Ableitung von radioaktiven Stoffen mit der Fortluft und dem Abwasser in Medizin und Industrie - Vorhaben 3619S52560
Autor(en): Görlich, MalteRöbbeln, ChristianOppermann, Stella
Herausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Sonstige Körperschaft(en): TÜV Nord EnSys GmbH & Co. KG
Erscheinungsdatum: 22-Jan-2021
Reihe(n): Ressortforschungsberichte zum Strahlenschutz ; 176/21
Reportnummer(n): BfS-RESFOR-176/21
URN(s): urn:nbn:de:0221-2021012025020
Schlagwört(er): Radioaktive StoffeAbleitungEmissionMedizinForschungLuftWasserÜberwachung
Zusammenfassung: Das Forschungsvorhaben sollte ermitteln, a) aus welchen Institutionen bzw. Unternehmen aus den Bereichen Forschung, Medizin und Industrie deutschlandweit radioaktive Stoffe emittiert werden, b) welche radioaktiven Stoffe dabei emittiert werden, c) wie die jeweiligen Aktivitätsableitungen erfasst und überwacht werden und d) ob und auf welche Art und Weise die Aktivitätsableitungen bilanziert werden und eine Expositionsberechnung durchgeführt wird. Für die unter a) genannten Bereiche konnten sich – nach Befragung von Aufsichtsbehörden und Betreibern – potentielle Emittenten in verschiedenen Einrichtungstypen klassifizieren lassen, die bei den nachstehenden Fragestellungen jeweils separat betrachtet wurden. So lassen sich im Bereich „Medizin“ potentielle Emittenten in die Unterkategorien Radiojodtherapie, Diagnostik einschließlich PET, Strahlentherapie und Ionentherapie aufteilen. Im Bereich Forschung wird zwischen Großforschungseinrichtungen, ECD/IMS-Laboren und sonstigen Laboren unterschieden. Bei der Industrie erfolgt die Einteilung potentieller Emittenten hinsichtlich der allgemeinen Herstellung radioaktiver Stoffe, der Herstellung von PET-Nukliden, der Entsorgung (auch Lagerung) und Konditionierung radioaktiver Reststoffe sowie nach sonstigen Einrichtungen, die entweder mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung haben. Für jede der oben genannten Unterkategorien wurden die emittierten Radionuklide im Fortluft- und Abwasserbereich einschließlich der Höhe ihrer abgeschätzten Ableitungen dokumentiert. Die Emissionsüberwachung basiert auch in den Bereichen Medizin, Forschung und Industrie auf den gesetzlichen Grundlagen gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung und dem dazugehörigen untergesetzlichen Regelwerk. Um eine Aussage hinsichtlich der Emissionsüberwachung in diesen Bereichen treffen zu können, wurden zunächst diejenigen Einrichtungstypen ermittelt, bei denen in Genehmigungen explizit Ableitungswerte festgelegt sind. In einem zweiten Schritt wurden dann die messtechnischen Maßnahmen zur Erfassung der Ableitungen eruiert. In diesem Zusammenhang wurde vom Forschungsnehmer ein Überblick über die auf dem Markt erhältlichen Messgeräte erstellt. Prinzipiell erfolgt die Emissionsüberwachung im Fortluftbereich nur, wenn in der Genehmigung explizit Ableitungswerte festgelegt sind, während im Abwasserbereich bei sammelnden Abwasseranlagen stets eine messtechnische Überwachung durchgeführt wird. Hinsichtlich der Frage, ob und auf welche Art und Weise die Aktivitätsableitungen bilanziert werden und eine Expositionsberechnung durchgeführt wird, lässt sich sagen, dass eine Bilanzierung im Allgemeinen nur bei einer Mitteilungspflicht des Betreibers besteht, d. h. wenn eine messtechnische Überwachung der Ableitungen erfolgt. Bezüglich der Exposition für Einzelpersonen der Bevölkerung wird aufgezeigt, dass, wenn überhaupt, nur einmal im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu ermitteln ist. Eine kalenderjährliche Ermittlung ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Bei den meisten Einrichtungen, die die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung berechnen, liegen die erhaltenen Werte der effektiven Dosis, ähnlich wie die kerntechnischer Anlagen in einem Bereich um 1 µSv, vereinzelt können auch etwas höhere Werte für die effektive Dosis berechnet werden. Einrichtungen ohne explizit genehmigte Ableitungen müssen die Werte nach Anlage 11 StrlSchV einhalten. Bei diesen Einrichtungen ist ein Vergleich mit kerntechnischen Anlagen nicht sinnvoll.
Thema / Themen:Ressortforschung
Ionisierende Strahlung

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