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http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2018050314804
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Titel: | Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bzgl. der Freigrenzen von radioaktiven Stoffen zur Umsetzung der neuen Euratom-Grundnormen in deutsches Recht - Vorhaben 3614S70051 |
Autor(en): | Thierfeldt, StefanKunz, RalfNitzsche, OlafShapiro, YevgenijLichte, ElenaWolf, Martin |
Herausgeber: | Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) |
Sonstige Körperschaft(en): | Brenk Systemplanung GmbH |
Erscheinungsdatum: | 4-Mai-2018 |
Reihe(n): | Ressortforschungsberichte zum Strahlenschutz ; 133/18 |
Reportnummer(n): | BfS-RESFOR-133/18 |
URN(s): | urn:nbn:de:0221-2018050314804 |
Sonstige Angaben: | Dieser Bericht besteht aus 5 Teilbänden |
Zusammenfassung: | Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die Brenk Systemplanung GmbH (BS) im August 2014 mit der Durchführung des Forschungsvorhabens „Überarbeitung der Strahlenschutzverordnung bzgl. der Freigrenzen von radioaktiven Stoffen zur Umsetzung der neuen EURATOM-Grundnormen in deutsches Recht“ (Förderkennzeichen 3614S70051) beauftragt. Dieses Vorhaben dient dazu, einen vollständigen Satz von Freigrenzen bzw. Freigabewerten zu berechnen, die analog zu den Werten in Anh. VII Tab. A Teil 1 der Strahlenschutz-Grundnormen der EU von 2013 [EUR 14], welche wiederum aus dem Safety Guide RS-G-1.7 der IAEA [IAE 04] stammen, hergeleitet wurden. Diese Werte der EU-Grundnormen dienen einerseits als Freigrenzen für beliebig große Materialmengen, die den Einstieg in die strahlenschutzrechtliche Überwachung regeln, andererseits als Freigabewerte, bei deren Unterschreitung die Beendigung der strahlenschutzrechtlichen Überwachung möglich ist und die ebenfalls für beliebig große Materialmengen gelten. Alle Werte sind massenbezogen in Bq/g angegeben; zugehörige flächenbezogene Werte oder Werte der Gesamtaktivität existieren nicht. In Anh. VII Tab. B der EU-Grundnormen existieren allerdings weiterhin die Werte der bisherigen Freigrenzen gem. Anl. III Tab. 1 Sp. 2 und 3 StrlSchV, die den Werten in Anh. VII Tab. A Teil 1 der EU-
Grundnormen nachgeordnet sind und nur für Materialmengen von einigen Mg gelten.
Dieses Vorhaben gliedert sich in folgende übergeordnete Arbeitspakete:
AP 1: Berechnung neuer Freigrenzen und Vergleich mit bereits existierenden Freigrenzen aus den bisherigen Strahlenschutz-Grundnormen der EU von 1996 [EUR 96] sowie Berechnung von Oberflächenwerten;
AP 2: Untersuchung von fachlichen Randbedingungen zu diesen Freigrenzen, insbesondere zur Rolle der natürlich vorkommenden Radionuklide, zum doppelten Satz von Szenarien („Realistic“ und „Low probability“) und zu der sonstigen fachlichen Ausgestaltung der Freigrenzen,
AP 3: Konsequenzen der Anwendung neuer Freigrenzen im Hinblick auf die Vollzugspraxis im Strahlenschutz, vor allem bzgl. Funden von radioaktiv kontaminiertem Stahl,
AP 4: Prüfung der den bisherigen Werten für die uneingeschränkte Freigabe und den Freigrenzen (RP 65) zugrundeliegenden Szenarien auf Konsistenz und Vollständigkeit, einschl. der Prüfung derjenigen Expositionsszenarien, die den bisherigen Freigrenzen zugrunde liegen, auf Konsistenz und Vollständigkeit.
Zu diesen Arbeitspaketen sind einzelne Berichte erstellt worden, die die genannten Themen jeweils vollständig behandeln, wobei aufgrund der thematischen Verwandtschaft AP 1 und AP 2 in einem gemeinsamen Bericht dargestellt wurden. Es wurde ferner noch ein ergänzender Bericht zur Behandlung von Tochternukliden in den verschiedenen Untersuchungen zur Herleitung von Freigabewerten und Freigrenzen sowie in den aktuellen Strahlenschutz-Grundnormen der EU und in Anl. III Tab. 2 StrlSchV angefertigt. Der vorliegende Bericht stellt in Ergänzung zu den ausführlichen Teilberichten eine umfangreiche Zusammenfassung der Vorgehensweise und Ergebnisse des gesamten Forschungsvorhabens dar. Ziel dieses Berichtes ist, dem Leser eine Übersicht des gesamten Vorhabens zu vermitteln, ohne die vollständigen Teilberichte durcharbeiten zu müssen. |
Thema / Themen: | Ressortforschung Ionisierende Strahlung
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